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Ausbildung zum/zur Bäckerfachwerker/in


Bäckerfachwerker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach der Handwerksordnung (HwO). In der dreijährigen Ausbildung, die durch Vorschriften der Handwerkskammern geregelt ist, lernen die Auszubildenden das Herstellen von Sauerteig, ortsüblichen Brotsorten und Weizenkleingebäck, Feinbackwaren und Kuchen sowie Dauerbackwaren. Sie bereiten Teige, Füllungen, Glasuren zu, erhalten Grundkenntnisse über Rohstoffe, einfache Rezepte, Gärungsvorgänge, Teiglockerung und werden mit Geräten, Maschinen und Vorschriften vertraut gemacht. Praktika in Bäckereien und Backwarenbetrieben dienen der Integration in betriebliche Ausbildung bzw. Beschäftigung. Zielgerichtete Förderung im Rahmen von Stütz- und Förderunterricht und sozialpädagogischer Begleitung unterstützen den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung.