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Ausbildung zum/zur Bäcker/in
Bäcker/Bäckerin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung bzw. dem Berufsbildungsgesetz.
In der dreijährigen Ausbildung lernen die Auszubildenden Nahrungsmittel aus verschiedenen Zutaten, in der richtigen Zusammensetzung und dem richtigen Verfahren nach Rezept, durch den Backvorgang herzustellen.
Zu den Nahrungsmitteln zählen Brot, Brötchen, Kuchen, Füllungen, feine Backwaren (z.B. Eierschecke, Bienenstich) und Dauerbackwaren (z.B. Kekse, Florentiner). Bäcker ist ein sehr kreativer und schöpferischer Beruf. Neue Rezepte können in Bäckereien ausprobiert und alte Rezepturen verfeinert werden.
Notwendig zur Ausübung des Bäckerberufs sind körperliche Belastbarkeit und die Bereitschaft, seinen Tag-Nacht-Rhythmus in gewissem Maße zu verschieben. Die Arbeit in Bäckereien beginnt in der späten Nacht oder am sehr frühen Morgen; Arbeitszeiten, die um ein oder zwei Uhr nachts beginnen, sind eher die Regel als die Ausnahme. Oft wird auch die Feinstaubbelastung unterschätzt, der Bäcker ausgesetzt sind. Aus diesem Grund sind Personen mit (chronischen) Atemwegsbeschwerden kaum geeignet, den Beruf auszuüben.
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung gibt es verschiedene Ausübungsmöglichkeiten. So kann man beispielsweise in Bäckereien, Konditoreien, in der Backwarenindustrie, in Pizzabäckereien, aber auch in Hefewerken oder Versuchsbäckereien tätig sein.
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