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Ausbildung zum/zur Beikoch/Beiköchin


Beikoch/Beiköchin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). In der dreijährigen Ausbildung, die durch Vorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt ist, lernen die Auszubildenden Grundlagen der Hygiene und des Umweltschutzes, den Umgang mit Geräten und Maschinen, die sachgemäße Lagerhaltung, die Vor- und Zubereitung in der kalten Küche, die Vor- und Zubereitung von Süßspeisen, einfachen Eiergerichten, Suppen und Soßen, einfachen Fleisch- und Fischgerichten kennen. Betriebliche Praktika in Großküchen und im Gastgewerbe zielen auf die Übernahme in betriebliche Ausbildung bzw. Beschäftigung. Zielgerichtete Förderung im Rahmen von Stütz- und Förderunterricht und sozialpädagogischer Begleitung unterstützen den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung.